Heilmittel

Heilmittel werden ärztlich verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten erbracht. Unter Heilmittel fallen unter anderem Physiotherapie, Sprach- und Ergotherapie oder Ernährungstherapie. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt, unter welchen Voraussetzungen sie als Krankenkassenleistung verordnet werden können. 

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